Der Nachrichtensender N24 hatte im Dezember 2011 aufgrund der Entscheidung bei der Vergabe von Drittsendeplätzen Klage gegen die Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) eingereicht. Die LMK hatte die Bewerbung von N24 um Drittsendeplätze bereits im Vorfeld als unzulässig eingestuft, da N24 als Nachrichtenlieferant für Sat.1 arbeite und somit eine Unabhängigkeit nicht gegeben sei.

Nun hat auch Meta Productions Klage eingereicht, um so „das intransparente Verfahren der LMK sichtbar machen“, so Geschäftsführer Ollie Weiberg gegenüber dem „Hamburger Abendblatt“.

Laut Rundfunkstaatsvertrag muss ein Sender oder eine Senderfamilie, sobald eine bestimmte Quote erreicht und daher ein hoher Einfluss auf die Meinungsbildung gegeben ist, einen Ausgleich schaffen. Dies kann u. a. durch die Bereitstellung von Sendezeit für unabhängige Drittanbieter im Programm geschaffen werden. Momentan gibt es bei den beiden bundesweiten Vollprogrammen RTL und Sat.1 solche Drittsendezeiten.

Die LMK hatte die Sendeplätze erneut an Alexander Kluges Produktionsfirma dctp sowie an News and Pictures vergeben. Daraufhin wurde der LMK Parteilichkeit vorgeworfen.

Mit der Klage wolle N24 erreichen, dass die LMK ihren Entschluss zurücknimmt und „in einen wirklich ergebnisoffenen Auswahlprozess eintritt, der den Vorgaben des Gesetzgebers zur Vielfaltssicherung entspricht“, so N24-Geschäftsführer Torsten Rossmann im Dezember 2011 gegenüber der „Süddeutschen Zeitung“.

Dass N24-Produktionen Einzug in das dctp-Portfolio halten könnten, sei keine Option für den Nachrichtensender, um den Streit mit der LMK zu beenden. „Das ist für uns kein Thema“, betonte eine Sender-Sprecherin gegenüber dem „Hamburger Abendblatt“.